Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Über den Staatlichen Nachrichtendienst (SRE)

Seit wann gibt es den SRE?

Die Geschichte des Staatlichen Nachrichtendienstes (Service de renseignement de l'État, SRE) beginnt im Jahr 1960. Die Mitgliedschaft Luxemburgs in der Organisation des Nordatlantikvertrags (NATO) führte am 30. Juli 1960, mitten im Kalten Krieg, zur Gründung des ersten Nachrichtendienstes des Landes.

Seitdem wurden Aufgaben, Arbeitsweise, Mittel und Ressourcen des Dienstes sowie die Kontrollmechanismen kontinuierlich angepasst – entsprechend der Bedrohungslage, dem technologischen Fortschritt und dem gesetzlichen Rahmen.

Mit dem Gesetz vom 15. Juni 2004 wurde der Dienst reformiert, um seine Aufgaben zu modernisieren und an die Weiterentwicklung der Bedrohungen anzupassen, sowie die dem Dienst zur Verfügung stehenden Mittel, sein Personal und den Zugang zu Informationen klarer zu definieren. Dieses Gesetz sah bestimmte Arbeitsweisen vor, ohne jedoch den geheimen Charakter der Missionen des Dienstes zu beeinträchtigen. Zudem führte es eine parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit des Dienstes ein, die die bereits bestehenden justiziellen und regierungsseitigen Kontrollen ergänzte.

Der Text des Gesetzes vom 5. Juli 2016 stützt sich weitgehend auf die Empfehlungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses über den Staatlichen Nachrichtendienst, der seinen Bericht am 5. Juli 2013 vorlegte. Aufbauend auf den Lehren der Vergangenheit bestand das Ziel darin, den Nachrichtendienst mit einer besser geeigneten gesetzlichen Grundlage sowie mit Ressourcen auszustatten, die sowohl den aktuellen und zukünftigen operativen Anforderungen als auch den demokratischen und rechtsstaatlichen Vorgaben gerecht werden. Dieses Gesetz schafft einen nationalen Nachrichtendienst mit einem klaren gesetzlichen Rahmen und angemessenen Kontrollmechanismen und -verfahren.

Für weitere Einzelheiten siehe "Geschichte des SRE".

Welchem Minister ist der SRE unterstellt?

Der SRE untersteht unmittelbar dem Regierungsmitglied, das für den Staatlichen Nachrichtendienst zuständig ist, also dem Premierminister.

Ist der SRE eine Geheimpolizei?

Nein, der SRE ist keine geheime Polizeibehörde, und sein Personal verfügt über keine polizeilichen Befugnisse.

Die Tätigkeit des Dienstes konzentriert sich auf die Erkennung und Prävention von Bedrohungen, die die nationale Sicherheit betreffen.

Der SRE arbeitet eng mit den Justizbehörden, der großherzoglichen Polizei sowie mit anderen nationalen Verwaltungen zusammen und übermittelt ihnen Informationen über Bedrohungen der nationalen Sicherheit.

Warum dürfen Mitarbeitende des SRE nicht über ihre Arbeit sprechen?

Die Mitarbeitenden des SRE müssen Diskretion wahren und dürfen nicht mit Personen über ihre Tätigkeit sprechen, die keine Kenntnisberechtigung besitzen (Need-to-know-Prinzip). Im Rahmen ihrer Aufgaben verarbeiten sie Verschlusssachen, die die nationale Sicherheit, die Sicherheit ausländischer Staaten oder die Sicherheit internationaler und supranationaler Organisationen betreffen. Das "SRE-Gesetz" verbietet es dem aktuellen und ehemaligen Personal des Dienstes, ohne vorherige Genehmigung Geheimnisse preiszugeben, die ihnen im Rahmen ihrer Missionen anvertraut wurden. Bei Verstößen sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 8 Tagen bis zu 6 Monaten sowie eine Geldstrafe von 500 bis 5.000 Euro vor. Eine unbefugte Weitergabe solcher Informationen könnte die Sicherheit Luxemburgs oder eines Partnerstaates, die internationalen Beziehungen des Großherzogtums oder sein wissenschaftliches und wirtschaftliches Potenzial gefährden.

Warum kommuniziert der SRE nicht über seine operativen Tätigkeiten?

Die operativen Tätigkeiten zur Informationsbeschaffung über Personen oder Themen, zu denen der SRE Ermittlungen durchführt – einschließlich der dabei eingesetzten Methoden und technischen Mittel – müssen zwingend vor feindlich gesinnten Staaten und anderen böswilligen Akteuren geschützt werden. Diese könnten sie sonst zu ihren eigenen Zwecken nutzen und damit den Interessen Luxemburgs schaden.

Tätigkeiten des SRE

Mit welchen Bedrohungen befasst sich der SRE?

Der SRE nimmt seine Aufgaben im Kontext einer Bedrohung oder eines Bedrohungsrisikos für die nationale Sicherheit wahr, d.h. einer Aktivität, die Folgendes gefährden könnte:

  • die Unabhängigkeit und Souveränität des Staates;
  • die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen;
  • die Grundrechte, die öffentlichen Freiheiten und die Sicherheit von Personen und Gütern;
  • das wissenschaftliche und technische Potenzial des Landes;
  • die wirtschaftlichen Interessen des Landes;
  • die Sicherheit von ausländischen Staaten oder internationalen bzw. supranationalen Organisationen, mit denen Luxemburg Abkommen geschlossen hat.

Die Gesetzgebung legt die Art der potenziellen Bedrohungen für die nationale Sicherheit fest:

  • Spionage und Einflussnahme;
  • Gewaltorientierter Extremismus;
  • Terrorismus;
  • Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder von verteidigungsrelevanten Gütern und der entsprechenden Technologien;
  • organisierte Kriminalität und Cyber-Bedrohungen, sofern sie im Zusammenhang mit einer der zuvor genannten Bedrohungen stehen.

Wie werden die Prioritäten des SRE festgelegt?

Die Tätigkeiten des SRE und seine thematischen Prioritäten werden in einer Aufgabenbeschreibung festgelegt, die vom Ministerausschuss für den Nachrichtendienst auf Vorschlag des Premierministers erstellt wird.

Diese Aufgabenbeschreibung wird regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, aktualisiert und der parlamentarischen Kontrollkommission zur Information vorgelegt.

Wie werden die Tätigkeiten des SRE kontrolliert?

Die Tätigkeiten des SRE unterliegen einer vierstufigen Aufsicht:

  1. Politische Ebene: Der Ministerausschuss für den Nachrichtendienst legt die allgemeine Ausrichtung der Nachrichtendienstpolitik fest, bestimmt die strategischen Prioritäten und überwacht die Aktivitäten des SRE.
  2. Administrative Ebene: Der SRE-Beauftragte überwacht die interne Funktionsweise des Dienstes und erstattet dem Premierminister regelmäßig Bericht.
  3. Justizebene: Eine Sonderkommission, bestehend aus drei Vertretern der Justizbehörden, genehmigt vorab bestimmte Informationsbeschaffungsmaßnahmen des SRE (z. B. technische Überwachungsmaßnahmen).
  4. Parlamentarische Ebene: Die parlamentarische Kontrollkommission für den Staatlichen Nachrichtendienst, deren Zusammensetzung in der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer festgelegt ist, kontrolliert alle Aktivitäten des SRE und wird regelmäßig darüber informiert.

Der Rechnungshof überwacht die ordnungsgemäße Haushalts- und Finanzverwaltung des SRE.

Die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD) ist dafür zuständig, entsprechend Art. 39 des Gesetzes vom 1. August 2018 über den Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten in Strafsachen sowie in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit zu kontrollieren und zu überprüfen, ob sich der SRE an die gesetzlichen Bestimmungen hält.

Unter welchen Bedingungen darf der SRE seine operativen Maßnahmen einsetzen?

Operative Maßnahmen werden nur dann eingesetzt, wenn ein konkreter Hinweis auf eine Bedrohung der nationalen Sicherheit vorliegt. Solche Bedrohungen können insbesondere folgende Bereiche betreffen:

  • die Unabhängigkeit und Souveränität des Staates;
  • die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen;
  • die Grundrechte und öffentlichen Freiheiten sowie die Sicherheit von Personen und Eigentum;
  • das wissenschaftliche und technische Potenzial des Landes;
  • die wirtschaftlichen Interessen des Landes;
  • die Sicherheit von ausländischen Staaten oder internationalen bzw. supranationalen Organisationen, mit denen Luxemburg Abkommen geschlossen hat.

Im Rahmen der Ermittlungen des SRE sind der Einsatz und die Bedingungen von z.B. Telekommunikationsüberwachungen streng durch das Gesetz vom 5. Juli 2016 zur Neuorganisation des SRE geregelt. Der Einsatz solcher speziellen Informationsbeschaffungsmaßnahmen bedarf der Genehmigung mehrerer Kontrollinstanzen (siehe "Aufsicht der Tätigkeiten des SRE").

Gehört die innenpolitische Überwachung zu den Tätigkeiten des SRE?

Das Gesetz ist in diesem Punkt völlig eindeutig: die innenpolitische Überwachung ist ausdrücklich von den Aufgaben des SRE ausgeschlossen.

Kooperiert der SRE mit ausländischen Partnern?

Auf internationaler Ebene kooperiert der Staatliche Nachrichtendienst (SRE) mit zahlreichen europäischen und internationalen Partnern. Durch den Informationsaustausch ist eine verbesserte Gesamtbeurteilung der Sicherheitslage sowie böswilliger Aktivitäten, die ihren Ursprung im Ausland haben, möglich.

Diese Zusammenarbeit geht über den einfachen Austausch von Informationen hinaus. Insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung wird die multilaterale Zusammenarbeit zunehmend operativer. In Europa tauschen die Mitarbeiter der Sicherheitsdienste beispielsweise Informationen in Echtzeit aus und entwickeln gemeinsame Vorgehensweisen, um konkrete Bedrohungen zu bekämpfen. Diese multilaterale Zusammenarbeit hat zur Festnahme von Terroristen und zur Verhinderung von Gewalttaten beigetragen.

Sicherheitsüberprüfung

Was ist eine Sicherheitsfreigabe (habilitation de sécurité)?

Die Sicherheitsüberprüfung – und die darauf basierende Sicherheitsfreigabe (auch „Clearance" genannt) – ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Person eine Stelle oder Funktion ausübt, in deren Rahmen sie Zugang zu klassifizierten Informationen haben muss, die mit einem Geheimhaltungsgrad von "RESTREINT“ (EINGESCHRÄNKT) bis "TRÈS SECRET“ (STRENG GEHEIM) eingestuft sind. Unter "Verschlusssachen" versteht man sicherheitsrelevante Informationen, deren unbefugte Offenlegung die Sicherheit Luxemburgs oder eines Partnerstaates, die internationalen Beziehungen Luxemburgs oder dessen wissenschaftliches und wirtschaftliches Potenzial gefährden könnte.

Welche Geheimhaltungsgrade gibt es?

Je nach Sensibilität können sicherheitsrelevante Informationen in verschiedene Geheimhaltungsgrade eingestuft werden. Der Geheimhaltungsgrad bestimmt zudem die physischen Schutzmaßnahmen sowie die Zugangs- und Kontrollverfahren, die zum Schutz dieser Informationen erforderlich sind.

In Luxemburg gibt es vier Einstufungsgrade:

  • TRÈS SECRET LUX (STRENG GEHEIM)
  • SECRET LUX (GEHEIM)
  • CONFIDENTIEL LUX (VERTRAULICH)
  • RESTREINT LUX (EINGESCHRÄNKT)

Für den Zugang zu Verschlusssachen sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Die Person muss über eine entsprechende Sicherheitsfreigabe verfügen, die mindestens der Einstufung der Information entspricht. Beispiel: Eine als "STRENG GEHEIM LUX" eingestufte Information darf nur von Personen eingesehen werden, die eine entsprechende Sicherheitsfreigabe besitzen.
  2. Das sogenannte Kenntnis-nur-wenn-nötig-Prinzip (Need-to-know-Prinzip): Der Zugang ist nur erlaubt, wenn die Kenntnis des Inhalts zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlich ist.

Auf europäischer und internationaler Ebene existieren weitere Einstufungsgrade.

Rechtsgrundlage: Gesetz vom 15. Juni 2004 über die Einstufung der Verschlusssachen und Sicherheitsfreigaben (auf Französisch).

Wie erhält man eine Sicherheitsfreigabe (habilitation de sécurité)?

In Luxemburg werden Sicherheitsfreigaben durch die Nationale Sicherheitsbehörde (Autorité nationale de sécurité, ANS) ausgestellt, nachdem eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt und die Freigabe vom Premierminister unterzeichnet wurde.

Die Sicherheitsüberprüfung wird von der Nationalen Sicherheitsbehörde (ANS) auf Antrag des Sicherheitsbeauftragten eingeleitet und durchgeführt, dem die betroffene Person dienstlich zugeordnet ist.

Ziel der Überprüfung ist es festzustellen, ob die betroffene Person hinreichende Gewähr für Verschwiegenheit, Loyalität und Integrität bietet, um auf Verschlusssachen zugreifen und diese verarbeiten zu können.

Sicherheitsfreigaben können auch an juristische Personen (z. B. private Unternehmen) erteilt werden, sofern diese ausreichende Garantien hinsichtlich der materiellen und technischen Mittel sowie der Methoden zum Schutz klassifizierter Informationen und hinsichtlich der Verschwiegenheit, Loyalität und Integrität der Organe bieten, die möglicherweise Zugang zu klassifizierten Informationen haben.

Zuständige Behörde für Sicherheitsüberprüfungen:

Nationale Sicherheitsbehörde – Autorité nationale de sécurité (ANS)

Tel.: 247 88232

habilitations@ans.etat.lu

Beim Staatlichen Nachrichtendienst arbeiten

Warum beim SRE tätig werden?

Die Welt der Nachrichtendienste ist faszinierend und anspruchsvoll.

Eine Tätigkeit beim Staatlichen Nachrichtendienst (SRE) bedeutet:

  • die eigenen Kompetenzen und das persönliche Engagement in den Dienst der nationalen Sicherheit zu stellen,
  • Teil eines vielfältigen Teams mit unterschiedlichsten fachlichen Hintergründen zu werden,
  • in einem dynamischen und international ausgerichteten professionellen Umfeld zu arbeiten,
  • von umfassenden Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung während der gesamten Laufbahn zu profitieren.

Ausführliche Informationen zu aktuellen Stellenangeboten und den entsprechenden Einstellungsvoraussetzungen finden Sie auf GovJobs.lu.

Welche Fachprofile sucht der SRE?

Interessieren Sie sich für neue Technologien, Geschichte, Geopolitik, Fremdsprachen, Cybersicherheit oder künstliche Intelligenz?

Verfügen Sie beispielsweise über eine Ausbildung in Informationstechnologie, Rechtswissenschaften, Data Science oder Übersetzung?

Besitzen Sie ausgeprägte analytische und schriftliche Fähigkeiten?

Der Staatliche Nachrichtendienst (SRE) sucht Fachkräfte mit sehr unterschiedlichen Profilen – sowohl vielseitig einsetzbare als auch hoch spezialisierte Fachkräfte. Dazu gehören unter anderem Sprachspezialistinnen und -spezialisten sowie Mitarbeitende in unterstützenden Bereichen, etwa im Personal- oder im Archivwesen.

Der SRE möchte qualifiziertes Personal gewinnen, das Interesse und Engagement für die nationale Sicherheit mitbringt. Für eine Tätigkeit im Nachrichtendienst sind Integrität, Professionalität, emotionale Stabilität, Eigeninitiative und Teamgeist unverzichtbar. Ebenso sind Diskretion und Einsatzbereitschaft Grundvoraussetzungen.

Der SRE legt großen Wert auf Diversität. Ein tiefes Verständnis und gute Kenntnisse unterschiedlicher Kulturen und Sprachen sind für die Arbeit des SRE von besonderer Bedeutung.

Weitere Informationen zu aktuellen Stellenangeboten finden Sie auf GovJobs.lu.

Wie kann man sich beim SRE bewerben?

Informationen zu aktuellen Stellenangeboten und den entsprechenden Einstellungsvoraussetzungen finden Sie auf GovJobs.lu. Bewerbungen sind ausschließlich über GovJobs.lu einzureichen.

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren oder zu einer konkreten Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte per E-Mail an: sre_rh@me.etat.lu.

Wenn Sie sich beim SRE bewerben, verhalten Sie sich bitte diskret und sprechen Sie nicht mit Dritten über Ihre Bewerbung.

Warum müssen alle Mitarbeitenden des SRE über eine Sicherheitsfreigabe verfügen?

Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben die Mitarbeitenden des SRE Zugang zu Verschlusssachen, also zu Informationen, die einer Einstufung als Verschlusssache unterliegen. Jede beim SRE tätige Person muss über eine gültige Sicherheitsfreigabe (habilitation de sécurité) verfügen. Diese Freigabe wird erst nach einer Sicherheitsüberprüfung vor Dienstantritt erteilt. Ziel der Überprüfung ist es festzustellen, ob die betroffene Person hinreichende Gewähr für Verschwiegenheit, Loyalität und Integrität bietet, um mit Verschlusssachen umgehen zu dürfen.

Die Sicherheitsüberprüfung ist ein fester Bestandteil des Einstellungsverfahrens. Je nach Situation kann dieser Bewerbungsprozess mehrere Monate dauern.

Eine Bedrohung melden

Wie kann man eine Bedrohung melden?

Verfügen Sie über Informationen, die für den Staatlichen Nachrichtendienst SRE von Interesse sein könnten – zum Beispiel im Zusammenhang mit Terrorismus, gewaltorientiertem Extremismus oder Spionage?

Haben Sie den Eindruck, dass ein ausländischer Nachrichtendienst an Sie herangetreten sein könnte?

Möchten Sie eine Situation im Zusammenhang mit gewalttätiger Radikalisierung melden?

In diesem Fall können Sie unser Online-Kontaktformular ausfüllen oder uns per E-Mail unter info@me.etat.lu kontaktieren.

Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht Folgendes an:

  • Ihren Namen und Vornamen,
  • Ihren Arbeitgeber oder die Organisation, die Sie vertreten (sofern zutreffend),
  • Ihre Nachricht (bitte schildern Sie die Situation, die Sie melden möchten, oder die Informationen, die Sie anfordern),
  • eine Telefonnummer, unter der der SRE Sie bei Bedarf kontaktieren kann.

Alle übermittelten Informationen werden streng vertraulich behandelt.

 

Wenn Sie Kenntnis von einer unmittelbaren Bedrohung haben, die das Leben von Personen gefährdet, wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei unter der Notrufnummer 113.

Nach welchen Kriterien wird die Bedrohungsstufe in Luxemburg bestimmt?

Der VIGILNAT-Plan bildet das Kernstück der nationalen Schutzvorkehrungen gegen terroristische Bedrohungen. Er ist als Instrument zur Bewertung der terroristischen Gefahr konzipiert. Da eine terroristische Bedrohung jederzeit möglich ist, wird die Gefährdungslage fortlaufend bewertet. Im Rahmen des Regierungsplans "VIGILNAT" wird das Niveau der terroristischen Bedrohung auf einer Skala von 1 bis 4 festgelegt. Die Bedrohungsstufe richtet sich nach der Schwere und der Wahrscheinlichkeit eines möglichen Anschlags.

  • Stufe 1 oder SCHWACH: wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung möglich, aber unwahrscheinlich ist;
  • Stufe 2 oder MITTEL: wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung real, jedoch abstrakt ist;
  • Stufe 3 oder HOCH: wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung wahrscheinlich und konkret ist;
  • Stufe 4 oder SEHR HOCH: wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung konkret und unmittelbar ist oder wenn bereits ein Terrorakt begangen wurde.

Aktuelle Informationen zur Bedrohungsstufe finden Sie auf der Website infocrise.public.lu