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Wie wir arbeiten
Von der Information zur nachrichtendienstlichen Erkenntnis
Der nachrichtendienstliche Zyklus – oder intelligence cycle – ist ein Modell, das es ermöglicht, die Arbeit eines Nachrichtendienstes zu organisieren und die verschiedenen Schritte zu beschreiben, die zur Gewinnung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse erforderlich sind. Seine kreisförmige Struktur beruht auf einer kontinuierlichen Neubewertung und ermöglicht eine ständige Anpassung an neue Bedrohungen, Veränderungen des Umfelds sowie neu entstehende Bedürfnisse.
Es besteht aus fünf Schritten und dient dazu, relevante, kontextbezogene und für die Entscheidungsfindung nützliche Erkenntnisse zu liefern.
1. Orientierung
Der erste Schritt besteht darin, den Informationsbedarf zu definieren. Dieser Bedarf wird von einem Ministerausschuss formuliert, der die allgemeine Nachrichtendienstpolitik sowie die Leitlinien für die Tätigkeiten des SRE festlegt, und hängt unter anderem von den geopolitischen Entwicklungen ab. Darüber hinaus definiert das Gesetz vom 5. Juli 2016 über die Neuorganisation des Staatlichen Nachrichtendienstes (SRE) die Bedrohungen, denen der Dienst vorbeugen und entgegenwirken muss. Die Zusammenarbeit mit den nationalen und internationalen Partnern des SRE ermöglicht es zudem, neue Phänomene zu identifizieren und Bedrohungen in einen Kontext einzuordnen.
Auf dieser Grundlage werden die identifizierten Bedürfnisse in konkrete Ziele (wesentliche Informationselemente) umgesetzt, um die Informationsbeschaffung zu steuern. Dieser Prozess ist dynamisch, da er fortlaufend an die Entwicklung der Bedürfnisse und des Umfelds angepasst wird.
2. Informationsgewinnung und -beschaffung
Die Informationsbeschaffung erfolgt gezielt und orientiert sich an den Bedürfnissen, die im vorherigen Schritt identifiziert wurden.
Der SRE nutzt unter Wahrung der Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität verschiedene Quellen – offene und menschliche Quellen sowie Informationen aus der nationalen und internationalen Zusammenarbeit – und setzt unterschiedliche, dem jeweiligen Kontext angepasste Methoden und Mittel der Informationsbeschaffung ein. Der Einsatz dieser Methoden und Mittel ist gesetzlich streng geregelt und unterliegt mehreren unabhängigen Kontrollinstanzen (siehe Aufsicht des SRE).
3. Informationsanalyse
Der dritte Schritt stellt einen zentralen Bestandteil des Nachrichtenzyklus dar. Dabei werden sämtliche gesammelten Informationen zentral zusammengeführt. Anschließend werden sie analysiert und miteinander abgeglichen, um ihre Kohärenz und Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Diese eingehende Analyse liefert ein umfassendes und schlüssiges Gesamtbild, das eine zuverlässige Einschätzung der Bedrohung ermöglicht.
4. Erstellung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse
Dieser Schritt dient der Erstellung eines endgültigen Nachrichtenprodukts auf Grundlage aller verarbeiteten Informationen.
Nachrichtendienstliche Produkte können unterschiedliche Formen annehmen. Dazu zählt beispielsweise ein Lagebericht, der auf objektiven analytischen Standards beruht und neu entstehende Bedrohungen identifiziert, die die nationale Sicherheit gefährden könnten.
5. Verbreitung
Die Weitergabe nachrichtendienstlicher Erkenntnisse dient folgenden Zwecken:
- Unterstützung von strafrechtlichen oder polizeilichen Ermittlungen zum Schutz der Bevölkerung vor identifizierten Bedrohungen;
- Sensibilisierung politischer Entscheidungsträger für bestimmte Phänomene und/oder deren Unterrichtung über potenzielle Bedrohungen;
- Formulierung neuer Informationsbedürfnisse oder Präzisierung zuvor geäußerter Bedürfnisse, wodurch der Zyklus erneut in Gang gesetzt wird.