Tätigkeiten

Vielfältige Tätigkeiten im Dienste der Prävention

Um wirksam gegen Terrorismus, Spionage oder auch Cyber-Angriffe anzukämpfen ist die Arbeit der Nachrichtendienste wesentlich. Um den Gefahren, die unsere Gesellschaft bedrohen, zu begegnen, müssen wir stärker als je zuvor Wissen erwerben und unsere Antizipationsfähigkeiten ausbauen.

Der Nachrichtendienst (Service de renseignement de l'État, SRE) ist ein Instrument der Sicherheitspolitik Luxemburgs. Seine Aufgabe besteht darin Bedrohungen für die nationale Sicherheit schon in einem frühzeitigen Stadium zu erkennen, bevor sie konkret werden. Dank dieser präventiven Arbeit verfügen die politischen Entscheidungsträger kontinuierlich über Bewertungen der Sicherheitslage des Landes. Sie ermöglicht es auch den anderen Akteuren, die für die luxemburgische Sicherheit arbeiten, dank sachdienlicher Informationen in ihrem Bereich im richtigen Moment zu intervenieren.

Der SRE führt somit Untersuchungen durch, um zu Präventionszwecken Informationen über Bedrohungen in Verbindung mit Terrorismus, Spionage, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Cyberangriffen zu sammeln. Er verarbeitet, analysiert und bewertet diese Informationen und gibt die Ergebnisse der Analyse an seine nationalen, aber auch internationalen Partner weiter. In der Tat führt der Informationsaustausch auf internationaler Ebene zu einer besseren globalen Einschätzung der Situation, was wiederum zu einer Stärkung der nationalen Sicherheit beiträgt. 

Der Kampf gegen den Terrorismus

Die terroristische Bedrohung ist in Europa weiterhin ernst zu nehmen. Sie stellt eine Bedrohung für die Gesellschaft und unsere demokratischen Werte darstellen.

Die internationale Zusammenarbeit ist entscheidend um dieser Bedrohung entgegenzutreten. Die Identifizierung und Zerschlagung terroristischer Zellen in Europa sind die Früchte einer immer engeren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Geheimdiensten. Diese Zusammenarbeit beschränkt sich nicht nur auf einen einfachen Austausch von Informationen. Insbesondere im Kampf gegen den Terrorismus weitet sich die multilaterale Zusammenarbeit auf operationeller Ebene aus. In Europa tauschen beispielsweise die Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden Informationen in Echtzeit aus und entwickeln gemeinsam Strategien, um gegen konkrete Bedrohungen vorzugehen. Dank dieser multilateralen Zusammenarbeit konnten Terroristen verhaftet und konkrete Taten verhindert werden.

Auf nationaler Ebene erfolgt eine kontinuierliche Zusammenarbeit des SRE mit den Justizbehörden, der Großherzoglichen Polizei, dem Hochkommissariat für nationale Sicherheit (Haut-Commissariat à la Protection Nationale, HCPN) und weiteren Behörden. In diesem Zusammenhang nimmt der SRE unter anderem an regelmäßigen Sitzungen der Koordinierungsgruppe gegen den Terrorismus (Groupe de coordination en matière de lutte contre le terrorisme, GCT) unter Vorsitz des HCPN teil.

Die vom SRE im Rahmen seiner Aufgaben gesammelten Informationen können zu einer Übermittlung an die Staatsanwaltschaft führen. Dies geschieht auf Grundlage von Artikel 23 (2) der Strafprozessordnung, laut dem jede Behörde, jeder Amtsträger oder Beamte, der in der Ausübung seines Amtes Kenntnis von Tatbeständen hat, die einem Verbrechen oder einer Straftat entsprechen könnten, verpflichtet ist, den Staatsanwalt unverzüglich darüber zu informieren.

Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Zu den Aufgaben des SRE zählt die Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und den zu ihrer Herstellung notwendigen Technologien, Produkten und Kenntnissen. Denn eine unkontrollierte Verbreitung dieser Technologien stellt eine Bedrohung für die internationale Stabilität dar und kann zu einem Wettrüsten oder schwer kontrollierbaren militärischen Konflikten führen.

Programme zur Entwicklung von Massenvernichtungswaffen, insbesondere Atomwaffenprogramme, sind kritische Faktoren im Hinblick auf regionale und internationale Krisen. In diesem Zusammenhang versucht die internationale Gemeinschaft, dem Handel mit sogenannten "Gütern mit doppeltem Verwendungszweck“ mit Ländern, denen europäische oder UN-Sanktionen auferlegt wurden, entgegenzuwirken. "Güter mit doppeltem Verwendungszweck" sind Produkte, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke eingesetzt werden können. Als europäisches Logistikzentrum ist Luxemburg auch von diesem Thema betroffen und arbeitet in diesem Bereich eng mit seinen nationalen und internationalen Partnern zusammen.

Auf Grundlage des Gesetzes vom 27. Juni 2018 über die Ausfuhr-, Transit- und Einfuhrkontrolle von Gütern strikt ziviler Natur, Verteidigungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck  übermittelt der SRE dem Amt für Ausfuhr-, Einfuhr- und Transitkontrolle jede nützliche Information und Risikobewertungen zur Ausfuhr dieser Güter. Der SRE  ersucht regelmäßig die Partnerdienste um Unterstützung für die Bewertung dieser Risiken.

Im Rahmen von Artikel 9 (Kooperation mit nationalen und internationalen Instanzen) des Gesetzes vom 5. Juli 2016 teilt der SRE der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des Douanes et Accises, ADA) Informationen mit, sofern diese für die Erfüllung ihres Auftrags nützlich sein können.

Der Kampf gegen Spionage und Einflussnahme

Manche Staaten bedienen sich der Spionage, um an Informationen zu kommen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Diese Tätigkeiten, verletzen nicht nur die Souveränität der visierten Staaten, sondern können auch zu Zwecken der Manipulation oder sogar Sabotage genutzt werden. Um die Interessen unseres Landes zu schützen, hat der SRE die Aufgabe, solchen Aktivitäten vorzubeugen und sie aufzudecken. Dies nennt man Spionageabwehr. Spionage erfolgt illegal im eigenen Staatsgebiet oder aus der Ferne im Cyberspace.

In diesem Zusammenhang spricht man immer häufiger von hybriden Bedrohungen. Diese gehen von feindlich gesinnten Staaten aus, die durch gezielte Handlungen versuchen, unsere demokratischen Gesellschaften zu schwächen und das internationale System zu destabilisieren. Zu diesem Zweck wird ein ganzes Arsenal an Instrumenten wie Propaganda, klassische Spionagemethoden oder Desinformation in den sozialen Netzwerken eingesetzt.

Die Cyber-Bedrohung wird allgegenwärtig

In den letzten Jahren haben elektronische Angriffe (gegen staatliche oder private Einrichtungen) weltweit stark zugenommen, und auch Luxemburg ist vor dieser Bedrohung nicht gefeit. Zwar brachten die technologischen Entwicklungen enorme Fortschritte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien mit sich, jedoch führten sie auch dazu, dass die Menge schnell verfügbarer Informationen und der Austausch dieser Daten rasend schnell zunahmen. Um der Bedrohung von elektronischen Angriffen vorzubeugen, arbeitet der SRE mit wichtigen nationalen Akteuren, insbesondere dem CERT gouvernemental Luxembourg, dem Hochkommissariat für nationale Sicherheit (HCPN) und dem Computer Incident Response Center Luxembourg (CIRCL), zusammen. Er ist auch Mitglied des Cyber Security Board und trägt zur Entwicklung der nationalen Strategie zur Cyber-Sicherheit und dem Notfallplan im Falle von Angriffen auf die nationalen Informationssysteme bei. Aufgrund der Art und des Ausmaßes der Cyberattacken ist auch in diesem Bereich eine enge internationale Zusammenarbeit unerlässlich.

Nationale Sicherheitsbehörde

Die Veröffentlichung bestimmter sensibler Informationen könnte die grundlegenden Interessen des Staates gefährden.  Solche Informationen sind gemäß den Geheimhaltungsstufen "vertraulich", "geheim" bis "streng geheim" geschützt. Der Zugang zu diesen Informationen ist auf einen begrenzten Kreis von Personen, die über eine Sicherheitsermächtigung bzw. clearance verfügen, beschränkt. Um diese Freigabe zu erhalten, stellen die Personen, die für ihre Arbeit Verschlusssachen bearbeiten müssen, einen Antrag bei der Nationalen Sicherheitsbehörde und stimmen im Vorfeld jeder Überprüfung ihrer Person zu. Die Nationale Sicherheitsbehörde wird mit diesen Überprüfungen beauftragt, um eventuelle Sicherheitsrisiken bei den Personen, die Zugang zu Verschlusssachen erhalten und zu jeder Zeit die erforderten Garantien der Diskretion, der Loyalität und der Integrität liefern müssen, festzustellen. In Luxemburg werden die Aufgaben der Nationalen Sicherheitsbehörde per Gesetz vom 15. Juni 2004 über die Einstufung der Verschlusssachen und Sicherheitsfreigaben vom SRE übernommen.