Aufsicht

Nachrichtendienst: Eine umfassend kontrollierte Aufgabe

Seit dem 1. Juni 2024 ist Jeanne Schumacher die Direktorin des Staatlichen Nachrichtendienstes. Der Dienst umfasst vier Abteilungen: Informationsbeschaffung und -auswertung, Verwaltung, Technik, Nationale Sicherheitsbehörde.

Professionalität und Rechtssicherheit

Heute besteht die Herausforderung für den Staatlichen Nachrichtendienst darin, eine hohe Professionalität der Prävention mit einem hohen Schutz des Einzelnen und seiner Privatsphäre zu verbinden. Um sowohl den Bürgern als auch den Nachrichtendienstmitarbeitern Rechtssicherheit zu garantieren, stärkte der Gesetzgeber die Kontrolle des SRE durch die Einführung eines Kontrollsystems auf vier Ebenen, drei vorgeschalteten Ebenen und einer im Nachhinein:

politische Ebene: Der Ministerausschuss für den Nachrichtendienst, der sich aktuell aus drei Mitgliedern der Regierung (Staatsminister und zwei Vizepremierminister) zusammensetzt, arbeitet die allgemeine Nachrichtendienstpolitik aus und legt die Ausrichtungen der SRE-Tätigkeiten fest. Er ist ebenfalls mit der ständigen Überwachung dieser Tätigkeiten betraut. Einmal im Monat erstattet der Direktor dem Ausschuss Bericht.

administrative Ebene: Die Regierung ernennt einen SRE-Beauftragten. Als Inhaber einer Sicherheitsermächtigung der Stufe "STRENG GEHEIM" hat er die Aufgabe, die interne Funktionsweise des Dienstes zu überwachen, und erstattet dem zuständigen Minister regelmäßig Bericht. Ihm darf keine Information verweigert werden. Er verfügt im SRE über eine eigene Ermittlungs- und Kontrollkompetenz, ohne sich aber in die laufende Ausübung der Aufgaben des Dienstes einmischen zu können, da diese allein der Verantwortung des Direktors untersteht.

die Ebene der Justizbehörden: Eine Sonderkommission wird aus drei Richtern, dem Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofes, dem Vorsitzenden des Verwaltungsgerichtes und dem Vorsitzenden des Bezirksgerichts Luxemburg, zusammengesetzt. Verschiedene operative Mittel und Maßnahmen des SRE, wie der Einsatz technischer Mittel zum Eindringen und zur Überwachung aller Kommunikationsformen, werden zunächst von der Sonderkommission befürwortet, bevor sie vom Ministerausschuss angeordnet werden.

die parlamentarische Ebene: Die Tätigkeiten des SRE unterstehen der Kontrolle der parlamentarischen Kontrollkommission für den Staatlichen Nachrichtendienst. Diese setzt sich aus Vertretern der politischen Gruppen und Fachgruppen zusammen, die von diesen vorgeschlagen werden. (Reglement der Abgeordnetenkammer, koordinierter Text, aktualisiert am 16. Januar 2018)

Aktuell werden diese Kontrollen auf monatlicher Basis durchgeführt. Der SRE-Direktor informiert die parlamentarische Kontrollkommission auf mindestens vierteljährlicher Basis über alle Tätigkeiten des SRE. Die Kommission wird alle sechs Monate über Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen von Kommunikationen informiert. Sie kann aus Eigeninitiative heraus gezielte Kontrollen der Tätigkeiten des SRE beantragen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten

Der SRE-Direktor ist verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Ausübung der Aufgaben des SRE dienen. Laut Artikel 10 des überarbeiteten Gesetzes vom 5. Juli 2016 über die Neuorganisation des Staatlichen Nachrichtendienstes ernennt der Direktor einen Datenschutzbeauftragten, der für die Anwendung des Gesetzes vom 1. August 2018 über den Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten in Strafsachen sowie in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit und für die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen der Verarbeitung durch den SRE verantwortlich ist. 

Die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. August 2018 über die Schaffung der Nationalen Kommission für den Datenschutz und der allgemeinen Datenschutzregelung eingeführte Kontrollinstanz ist dafür zuständig, entsprechend Art. 39 des Gesetzes vom 1. August 2018 über den Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten in Strafsachen sowie in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit zu kontrollieren und zu überprüfen, ob sich der SRE an die gesetzlichen Bestimmungen hält.

Artikel 13 des letztgenannten Gesetzes vom 1. August 2018 regelt das Zugangsrecht der betroffenen Person. So hat die Person das Recht, vom Verantwortlichen für die Verarbeitung die Bestätigung zu erhalten, ob personenbezogene Daten zu ihrer Person verarbeitet werden oder nicht. Laut Artikel 14 des Gesetzes kann der Zuständige für die Verarbeitung jedoch das Zugangsrecht der betroffenen Person ganz oder teilweise einschränken, insbesondere zum Schutz der nationalen Sicherheit. Weiterhin hat die betroffene Person das Recht, die Richtigstellung oder das Löschen der personenbezogenen Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten zu fordern (Art. 15). 

Kontakt:

Service de Renseignement de l'État

B.P. 467

L-2014 Luxembourg

Datenschutzbeauftragter: sre_dpo@me.etat.lu 

 

Im Falle, dass eine Person die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten als Verletzung der Bestimmungen des Gesetzes vom 1. August 2018 erachtet, kann sie bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz eine Beschwerde einlegen. (Art. 44 (1))

Finanzkontrolle

Der Rechnungshof gewährleistet eine regelmäßige Kontrolle der Rechnungsführung des SRE.