Was ist eine Sicherheitsfreigabe (habilitation de sécurité)?
Die Sicherheitsüberprüfung – und die darauf basierende Sicherheitsfreigabe (auch „Clearance" genannt) – ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Person eine Stelle oder Funktion ausübt, in deren Rahmen sie Zugang zu klassifizierten Informationen haben muss, die mit einem Geheimhaltungsgrad von "RESTREINT“ (EINGESCHRÄNKT) bis "TRÈS SECRET“ (STRENG GEHEIM) eingestuft sind. Unter "Verschlusssachen" versteht man sicherheitsrelevante Informationen, deren unbefugte Offenlegung die Sicherheit Luxemburgs oder eines Partnerstaates, die internationalen Beziehungen Luxemburgs oder dessen wissenschaftliches und wirtschaftliches Potenzial gefährden könnte.
Wie erhält man eine Sicherheitsfreigabe (habilitation de sécurité)?
In Luxemburg werden Sicherheitsfreigaben durch die Nationale Sicherheitsbehörde (Autorité nationale de sécurité, ANS) ausgestellt, nachdem eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt und die Freigabe vom Premierminister unterzeichnet wurde.
Die Sicherheitsüberprüfung wird von der Nationalen Sicherheitsbehörde (ANS) auf Antrag des Sicherheitsbeauftragten eingeleitet und durchgeführt, dem die betroffene Person dienstlich zugeordnet ist.
Ziel der Überprüfung ist es festzustellen, ob die betroffene Person hinreichende Gewähr für Verschwiegenheit, Loyalität und Integrität bietet, um auf Verschlusssachen zugreifen und diese verarbeiten zu können.
Sicherheitsfreigaben können auch an juristische Personen (z. B. private Unternehmen) erteilt werden, sofern diese ausreichende Garantien hinsichtlich der materiellen und technischen Mittel sowie der Methoden zum Schutz klassifizierter Informationen und hinsichtlich der Verschwiegenheit, Loyalität und Integrität der Organe bieten, die möglicherweise Zugang zu klassifizierten Informationen haben.
Welche Geheimhaltungsgrade gibt es?
Je nach Sensibilität können sicherheitsrelevante Informationen in verschiedene Geheimhaltungsgrade eingestuft werden. Der Geheimhaltungsgrad bestimmt zudem die physischen Schutzmaßnahmen sowie die Zugangs- und Kontrollverfahren, die zum Schutz dieser Informationen erforderlich sind.
In Luxemburg gibt es vier Einstufungsgrade:
- TRÈS SECRET LUX (STRENG GEHEIM)
- SECRET LUX (GEHEIM)
- CONFIDENTIEL LUX (VERTRAULICH)
- RESTREINT LUX (EINGESCHRÄNKT)
Für den Zugang zu Verschlusssachen sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die Person muss über eine entsprechende Sicherheitsfreigabe verfügen, die mindestens der Einstufung der Information entspricht. Beispiel: Eine als "STRENG GEHEIM LUX" eingestufte Information darf nur von Personen eingesehen werden, die eine entsprechende Sicherheitsfreigabe besitzen.
- Das sogenannte Kenntnis-nur-wenn-nötig-Prinzip (Need-to-know-Prinzip): Der Zugang ist nur erlaubt, wenn die Kenntnis des Inhalts zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlich ist.
Auf europäischer und internationaler Ebene existieren weitere Einstufungsgrade.
Rechtsgrundlage: Gesetz vom 15. Juni 2004 über die Einstufung der Verschlusssachen und Sicherheitsfreigaben (auf Französisch).